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Ihr Internet-Reisebüro
Tel: 04107-877646 /
Fax: 04107-877647 / email: ed.hguhc@ofni
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren
Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren
Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder
Vermittler (Hinweis bei Bu-chung und Buchungsbestätigung) können wir
für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei
Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen
der Fluggesell-schaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen
gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14,
15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen
betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler
tätig werden. Hier gelten die jeweili-gen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende: Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. 1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden
die Reisebestätigung zur Verfügung stellen. 1.4. Weicht der Inhalt der
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von
10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit
einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem
Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich). 2.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen
Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns
aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. 3. Rücktritt und
Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen
Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. 3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren: a)
Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% - vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn
25% des Reisepreises - vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des
Reisepreises - vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises -
ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises - am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises. b)
Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises - vom 29. - 14. Tag
vor Reisebeginn 25% des Reisepreises - vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn
35% des Reisepreises - ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des
Reisepreises. c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus-
und Bahnreisen - bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises -
vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises - vom 34. - 1
Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises - am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises. d) Mietwagen /
Nur-Flugstrecken Linie - bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20% ab 7. Tag
vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%. Bei
Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises; - bei
Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Bearbeitungsgebühr pro
Person. 3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich
abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für
Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt. 3.5. Dem Kunden
bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte
Pauschale. 3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der
Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet. 3.7.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind. 3.8.
Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und
der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in
Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 5.
Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5.3. Wir sind verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 5.4. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen. 6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu
ändern. 6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den
sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten
erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden. 6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für uns verteuert hat. 6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns
nicht vorhersehbar waren. 6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. 7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. 7.2.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per
Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben,
Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen. 8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir
können in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen: 8.1. Ohne Einhaltung
einer Frist Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8.2. Bis 2 Wochen vor
Reiseantritt Falls wir eine von uns ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir
Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen
den bis dahin eingezahlten Reisepreis. 8.3. Bis 4 Wochen vor
Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle
der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende
den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. 9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen. 9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen. 9.3. Wird im Rahmen einer Reise
oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht
und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in
der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der
Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich
zu machen sind. 10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir
können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. 10.2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer
nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.3.
Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei
denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der
Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung
der Haftung
11.1. Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b)
soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2.
Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise. 11.3. Wir haben nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden. 12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind
verpflichtet,
bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie
es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie
verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren
Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für
Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen,
können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird
diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/
Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen. 14.
Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. 14.2 Die
vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des
Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz
und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§
651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des
vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der
nächste Werktag als Fristende. 15. Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der
Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine
anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können
hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt. 15.2. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist. 15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind. 16.
Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. 16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.